Marie Mariage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marie Mariage Brautatelier
Inhaberin Nadine Kluttig Grote
Stand: 22.10.2026
§ 1 Beratung und Anprobe
Für die persönliche Beratung inklusive Anprobe im Brautatelier Marie Mariage wird eine Beratungsgebühr erhoben, sofern am Tag der Beratung kein verbindlicher Kauf eines Kleides zustande kommt.
Die Beratungsgebühr beträgt:
50,00 Euro für eine Brautkleidberatung
30,00 Euro für eine Standesamtberatung
Die Beratungsgebühr fällt ausschließlich dann an, wenn am Tag der Beratung kein Kleid gekauft wird. Bei verbindlichem Kauf eines Kleides am selben Tag entfällt die Beratungsgebühr vollständig.
Die Gebühr wird pro Beratungstermin berechnet und ist am Ende des jeweiligen Termins fällig, sofern kein Kauf erfolgt.
Eine nachträgliche Verrechnung oder Erstattung der Beratungsgebühr bei einem Kauf an einem späteren Tag ist ausgeschlossen.
Das Anfertigen von Foto oder Videomaterial von Kleidern im Atelier sowie während der Anprobe ist nicht gestattet. Nach verbindlichem Kauf des jeweiligen Kleides ist dies erlaubt.
§ 2 Vertragsschluss, Bezahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Kaufvertrag kommt durch die verbindliche Bestellung beziehungsweise den verbindlichen Kauf eines Brautkleides, von Trauringen, Verlobungsringen oder sonstigen Waren zustande.
Brautkleider sind in der Regel sogenannte „Made to Order Ware“. Das bedeutet, dass das Brautkleid nach Auswahl der kaufenden Person beim jeweiligen Hersteller speziell bestellt oder angefertigt wird. Gleiches gilt für sonstige Waren, die auf ausdrücklichen Wunsch der kaufenden Person bestellt werden.
Als Zahlungsmöglichkeiten werden Barzahlung und EC Kartenzahlung akzeptiert. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Brautateliers Marie Mariage.
Beim Kauf eines Brautkleides sind bei Auftragserteilung mindestens 60 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung fällig.
Der Restbetrag wird fällig, sobald das bestellte Brautkleid im Atelier eingetroffen ist und die kaufende Person hierüber per E Mail oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg informiert wurde.
Der vollständige Restbetrag ist spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung über den Wareneingang zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung, kann das Brautatelier Marie Mariage nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten.
Im Falle eines wirksamen Rücktritts können gesetzlich bestehende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits geleistete Anzahlungen können mit solchen Ansprüchen verrechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.
Reduzierte Ware, Sample Sale Ware sowie Secondhandware sind bei Kauf vollständig zu bezahlen.
Bei reduzierter Ware, Sample Sale Ware und Secondhandware können bereits vorhandene Gebrauchsspuren oder geringfügige Mängel bestehen. Auf erkennbare Mängel wird vor dem Kauf ausdrücklich hingewiesen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Kann eine Bestellung aufgrund von Umständen, die das Brautatelier Marie Mariage nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Lieferproblemen des Herstellers, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Geringfügige, handelsübliche oder herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Spitze, Applikationen, Verzierungen oder Materialien stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und die berechtigten Erwartungen der kaufenden Person nicht beeinträchtigen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Rücktritt und Stornierung bei Made to Order und bestellter Ware
Bei Made to Order Ware sowie bei Waren, die ausdrücklich auf Wunsch der kaufenden Person bestellt werden, ist eine einseitige Stornierung oder ein Rücktritt ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund nach verbindlichem Vertragsschluss ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Brautkleider, Trauringe, Verlobungsringe sowie sonstige ausdrücklich bestellte Waren.
Eine Änderung persönlicher Lebensumstände, insbesondere Schwangerschaft, Gewichtsveränderungen, Trennung oder Absage der Hochzeit, begründet grundsätzlich kein vertragliches Rücktrittsrecht.
Gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte und Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Trauringe und Verlobungsringe
Trauringe und Verlobungsringe können individuell nach Wunsch der kaufenden Person angefertigt oder aus dem Sortiment ausgewählt und ausdrücklich bestellt werden.
Bei individuell angefertigten oder ausdrücklich bestellten Ringen besteht nach verbindlichem Vertragsschluss kein freiwilliges Stornierungsrecht.
Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rückgabe ist ausgeschlossen.
Gesetzliche Widerrufsrechte, soweit sie im Einzelfall bestehen, sowie gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Änderungen und Schneidereien
Änderungsarbeiten an Brautkleidern oder anderen Artikeln sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages und nicht im Kaufpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Notwendige oder gewünschte Änderungen werden gesondert berechnet.
Das Brautatelier Marie Mariage stellt auf Wunsch eine Liste mit Schneidereien zur Verfügung. Diese Empfehlung erfolgt unverbindlich.
Beauftragt die kaufende Person eine externe Schneiderei selbstständig, kommt der Vertrag über die Änderungsarbeiten ausschließlich zwischen der kaufenden Person und der jeweiligen Schneiderei zustande.
Für Leistungen, Arbeiten, Preise und Termine dieser externen Schneidereien übernimmt das Brautatelier Marie Mariage keine vertragliche Verantwortung.
Gesetzliche Haftungsansprüche gegen das Brautatelier Marie Mariage bleiben unberührt.
§ 6 Beanstandungen und Gewährleistung
Die kaufende Person wird gebeten, die Ware bei Übergabe sorgfältig auf erkennbare Mängel, Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen.
Offensichtliche Beanstandungen sollten möglichst unmittelbar bei der Übergabe angezeigt werden, damit eine zeitnahe Klärung erfolgen kann.
Eine unterlassene oder verspätete Anzeige führt nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
Für sämtliche Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 7 Umtausch und Rückgabe
Bei Käufen, die unmittelbar im Brautatelier Marie Mariage abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rückgabe wird insbesondere bei folgenden Waren nicht angeboten:
Made to Order Ware
Auf ausdrücklichen Wunsch bestellte Ware
Individuell angefertigte Brautkleider und Ringe
Reduzierte Ware
Sample Sale Ware
Secondhandware
Bei sonstiger Ware kann eine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgen.
Gesetzlich bestehende Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Die kaufende Person ist verpflichtet, die vertragsgemäß bereitgestellte Ware abzunehmen.
§ 8 Abholung und Aufbewahrung
Nach Eingang der bestellten Ware wird die kaufende Person per E Mail oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg informiert.
Die kaufende Person wird gebeten, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen beziehungsweise einen Abholtermin zu vereinbaren.
Wird die Ware trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Bereitstellung nicht abgeholt, kann das Brautatelier Marie Mariage die kaufende Person unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abholung auffordern.
Nach Eintritt des Annahmeverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gefahrtragung und Haftung.
Entstehen durch eine schuldhaft verzögerte Abholung nachweisbare zusätzliche Aufbewahrungskosten, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Terminreservierungen und Ausfallgebühren
Beratungstermine können über das Buchungssystem auf der Homepage vereinbart werden.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E Mail oder über den Buchungslink erfolgen.
Bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 50,00 Euro erhoben werden, sofern die Voraussetzungen für einen entsprechenden Ersatzanspruch vorliegen.
Der Kundin bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Ausfallpauschale ist unabhängig von der Beratungsgebühr gemäß § 1.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Marie Mariage Brautatelier
Inhaberin Nadine Kluttig Grote
Hofgut Heidesheim
67283 Obrigheim